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XAASCloud

Entwurf — noch nicht rechtlich geprüft. Dieser Text wurde für XAAS Cloud vorbereitet und muss vor der Veröffentlichung des Dienstes von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft werden. Die Firmenangaben sind vollständig.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 23. August 2026.

Worauf sich diese Erklärung bezieht

Diese Erklärung gilt für die Website xaas-cloud.com, die Anmelde- und Registrierungsseiten unter login.xaas-cloud.com und das Portal unter portal.xaas-cloud.com.

Sie bezieht sich nicht auf die Oberflächen der bestellten Dienste selbst — Nextcloud, openDesk, Zammad und die übrigen sind Programme Dritter mit eigenen Erklärungen. Wo uns deren Stand bekannt ist, nennen wir ihn auf der jeweiligen Produktseite.

Stand der Vereinbarkeit

Angestrebt ist die Erfüllung der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Stufe AA, wie sie die BITV 2.0 und die EN 301 549 verlangen.

Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Einschränkungen sind unten aufgeführt.

Was umgesetzt ist

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Noch keine unabhängige Prüfung. Die Umsetzung folgt den Anforderungen, wurde aber bisher nur von uns selbst geprüft — nicht durch eine Prüfstelle und nicht mit Nutzenden mit Behinderungen. Bis das geschehen ist, ist die Aussage oben eine Selbsteinschätzung.
  2. Das Portal (Waldur) ist Software Dritter. Es ist in diese Erklärung eingeschlossen, weil wir es bereitstellen; auf seinen Aufbau haben wir aber nur begrenzt Einfluss. Eine Bewertung steht aus.
  3. Die Anmeldeseiten beruhen auf Keycloak. Wir haben Aussehen und Erklärungen angepasst, nicht aber die zugrunde liegenden Vorlagen. Auch hier steht eine Bewertung aus.
  4. Keine Leichte Sprache und keine Gebärdensprache. § 4 BITV 2.0 verlangt beides für Websites öffentlicher Stellen. Wir sind keine öffentliche Stelle, richten uns aber an solche — die Ergänzung ist vorgesehen, aber noch nicht erfolgt.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23. August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Barrieren melden

Ihnen ist etwas aufgefallen, das nicht bedienbar ist? Bitte schreiben Sie an kontakt@xaas-it.com. Beschreiben Sie kurz, wo das Problem auftritt und womit Sie die Seite bedienen — Browser, Bildschirmleser, Vergrößerung. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.

Schlichtung

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder keine erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle BGG ist auf öffentliche Stellen des Bundes zugeschnitten. Ob sie für ein privates Unternehmen als Anbieter nach dem BFSG der richtige Adressat ist, gehört geprüft; die Marktüberwachung nach dem BFSG liegt bei den Ländern.