Zum Inhalt springen
XAASCloud

Entwurf — noch nicht rechtlich geprüft. Dieser Text wurde für XAAS Cloud vorbereitet und muss vor der Veröffentlichung des Dienstes von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft werden. Die Firmenangaben sind vollständig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 23. August 2026.

Eine Grundsatzentscheidung steht noch aus. Dieser Entwurf richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden und andere öffentliche Stellen (§ 14 BGB). Sollen auch Verbraucher bestellen können, fehlen Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, Preisangaben nach der Preisangabenverordnung und mehrere Klauseln, die gegenüber Verbrauchern unwirksam wären. Siehe Backlog A1.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung von Diensten der XAAS Cloud zwischen der XAAS GmbH & Co. KG, Kobestraße 7, 20457 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienste im Portal ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung im Portal gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung bestätigt oder den Dienst bereitstellt.

(3) Bestellberechtigt ist, wer im Portal ein Konto hat und für die angegebene Organisation handeln darf. Der Kunde stellt sicher, dass die Personen, denen er Zugang gibt, dazu befugt sind.

§ 3 Leistungen

(1) Der Anbieter stellt die im Portal beschriebenen Dienste in der bestellten Größe bereit. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Der Anbieter betreibt die Plattform, spielt Aktualisierungen ein, erstellt Sicherungen und überwacht den Betrieb. Für Inhalte, Berechtigungen innerhalb der bestellten Instanz und die Rechtmäßigkeit der Nutzung ist der Kunde verantwortlich.

(3) Der Anbieter darf die Dienste weiterentwickeln. Änderungen, die den Leistungsumfang wesentlich einschränken, teilt er mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.

(4) Die Dienste beruhen auf freier Software. Der Anbieter schuldet deren Bereitstellung und Betrieb, nicht die Weiterentwicklung durch deren Herausgeber.

§ 4 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt zum Internet.

(2) Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster. Der Anbieter kündigt sie mindestens fünf Werktage vorher an und legt sie nach Möglichkeit in die Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.

(3) Sicherheitskritische Aktualisierungen darf der Anbieter ohne Einhaltung dieser Frist einspielen. Er informiert unverzüglich.

Ob und in welcher Höhe für Unterschreitungen Gutschriften gewährt werden, ist noch festzulegen. Ohne eine solche Regelung ist die Angabe in Absatz 1 eine Zielgröße und keine zugesicherte Eigenschaft — das sollte im Text stehen und nicht im Kleingedruckten.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt die Dienste nicht rechtswidrig. Untersagt sind insbesondere das Versenden unerwünschter Werbung, das Verbreiten rechtswidriger Inhalte und Angriffe auf fremde Systeme.

(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich an security@xaas-it.com.

(3) Bei einem erheblichen Verstoß darf der Anbieter den betroffenen Dienst vorübergehend sperren. Er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist. Eine Sperre ohne vorherige Aufforderung zur Abhilfe kommt nur in Betracht, wenn andernfalls erheblicher Schaden droht.

§ 6 Vergütung

(1) Es gelten die im Portal angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Abgerechnet wird monatlich, je angefangenem Kalendermonat. Verbrauchsabhängige Bestandteile werden nachträglich abgerechnet.

(3) Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit.

(2) Beide Seiten können mit einer Frist von sieben Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Die Kündigung eines einzelnen Dienstes ist im Portal möglich.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Instanz und die darin gespeicherten Daten. Sicherungen laufen spätestens nach 30 Tagen aus. Der Kunde kann bis zum Vertragsende und bis 14 Tage danach einen Datenexport anfordern; danach ist eine Wiederherstellung nicht mehr möglich.

§ 8 Datenschutz

(1) Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Dienste personenbezogene Daten des Kunden, geschieht dies ausschließlich in dessen Auftrag. Die Einzelheiten regelt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der mit diesem Vertrag geschlossen wird.

(2) Die Verarbeitung findet ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Unterauftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union setzt der Anbieter nicht ein.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

Eine betragsmäßige Haftungshöchstgrenze ist bewusst nicht aufgenommen. Pauschale Obergrenzen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch zwischen Unternehmen häufig unwirksam; das gehört geprüft, bevor eine Zahl hier steht.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.